Pflege zu Hause

Häusliche Pflege

Ich weiß, dass gerade die häusliche Pflege körperlich und mental sehr aufreibend sein kann. Kommt dann noch der Faktor Kranken- / Pflegekass dazu, wird einem oftmals das Leben noch weiter erschwert. Ich biete Ihnen Abhilfe und mehr Luft für anderes.

Diese Leistungen biete ich Ihnen im Bereich Pflege an


Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Pflege viel Zeit und Energie erfordert. Deshalb stehe ich fest an Ihrer Seite und setze mich entschieden für Ihre Rechte ein, insbesondere angesichts der oft vorhandenen Willkür seitens der Kassen und Ämter.


Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen dabei zu helfen, verschiedene Pflegeleistungen zu beantragen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Zusätzlich zu unseren bisherigen Dienstleistungen haben Sie die Möglichkeit, folgende Pflegeleistungen bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse zu beantragen:

Das Beantragen von Pflegegeld erfolgt in der Regel bei der zuständigen Pflegekasse.


Die nötigen Unterlagen wie z. B. ärztliche Bescheinigungen über die Pflegebedürftigkeit, um den Antrag zu stellen, besorge ich Ihnen gerne.


Es ist wichtig, dass Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten direkt an mich wenden. Ich kann Ihnen dabei helfen, den Antragsprozess zu verstehen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt ausgeführt wurden.


Pflegegeld-Erhöhung 2024 & 2025

Gemäß dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist vorgesehen, dass das Pflegegeld ab dem 01.01.2024 um 5 Prozent erhöht wird.


Hier sind die alten und neuen Beträge im Überblick:


  • Pflegegrad 1: weiterhin kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 332 Euro (vorher 316 Euro)
  • Pflegegrad 3: 573 Euro (vorher 545 Euro)
  • Pflegegrad 4: 765 Euro (vorher 728 Euro)
  • Pflegegrad 5: 947 Euro (vorher 901 Euro)


Ein weiterer Anstieg um weitere 4,5 Prozent ist ab dem 01.01.2025 geplant. Danach soll das Pflegegeld, ebenso wie andere Leistungen der Pflegekasse, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Die erste Anpassung erfolgt dann zum 01.01.2028.


Das Budget für Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die Pflegebedürftigen zusteht, wenn ihre pflegenden Angehörigen vorübergehend ausfallen, beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen. Das Budget für Verhinderungspflege ermöglicht es den Pflegebedürftigen, eine Ersatzpflegeperson zu engagieren oder vorübergehend in eine Pflegeeinrichtung zu gehen, um eine kontinuierliche Betreuung sicherzustellen.


Das Budget für Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 Euro pro Jahr (Stand Januar 2022). Dieser Betrag kann genutzt werden, um die Kosten für die Ersatzpflegeperson oder die vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zu decken. Es besteht auch die Möglichkeit, das Budget flexibel aufzuteilen, zum Beispiel für stundenweise Betreuung durch Freunde, Bekannte, Verwandte, einen ambulanten Pflegedienst oder für eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung.


Die Verhinderungspflegeleistungen können durch die noch nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege ergänzt werden. Das bedeutet, dass sie um bis zu 806 Euro auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden können. Dabei bleibt die Höchstdauer von sechs Wochen unverändert.


Es ist wichtig zu beachten, dass das Budget für Verhinderungspflege nicht mit dem Pflegegeld oder anderen Leistungen der Pflegeversicherung verrechnet wird. Es handelt sich um eine separate Leistung, die zusätzlich zu den anderen Leistungen in Anspruch genommen werden kann. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben somit die Möglichkeit, die Verhinderungspflege individuell nach ihren Bedürfnissen zu nutzen.


Die Entlastungsleistungen sind eine Geldleistung, die Pflegebedürftige zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung von ihrer Pflegekasse erhalten können. Derzeit (Stand Januar 2022 in Deutschland) beträgt der monatliche Betrag für Entlastungsleistungen 125 Euro für alle Pflegegrade.


Diese Geldleistung soll dazu dienen, pflegende Angehörige zu entlasten und es den Pflegebedürftigen zu ermöglichen, zusätzliche Unterstützung und Entlastung in Anspruch zu nehmen. Die Verwendung der Entlastungsleistungen ist dabei flexibel und kann je nach individuellem Bedarf und den Wünschen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen eingesetzt werden.


Beispiele für die Verwendung der Entlastungsleistungen sind:


  • Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsangeboten, wie z. B. Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege
  • Finanzierung von haushaltsnahen Dienstleistungen, wie z. B. Hauswirtschaft, Einkaufshilfe oder Gartenpflege
  • Organisation von Freizeitaktivitäten oder Ausflügen für die pflegebedürftige Person
  • Vermittlung von ehrenamtlichen Helfern oder Betreuungsdiensten für die Unterstützung im Alltag


Es ist wichtig zu beachten, dass die Entlastungsleistungen zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können und dass sie nicht zweckgebunden sind. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben somit die Möglichkeit, die Entlastungsleistungen individuell nach ihren Bedürfnissen einzusetzen.


Tages- und Nachtpflege: Ich möchte Ihnen gerne meine Unterstützung anbieten, um die Tages- und Nachtpflege für Sie zu bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse zu beantragen. Diese Dienstleistung ist darauf ausgerichtet, Ihnen eine umfassende Betreuung rund um die Uhr zu bieten, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen und Ihnen ein Höchstmaß an Komfort und Sicherheit zu gewährleisten.


Ich steht bereit, um den Antragsprozess für Sie zu übernehmen und sicherzustellen, dass Sie schnellstmöglich Zugang zu dieser wichtigen Pflegeleistung erhalten. Ich kümmere  mich um alle erforderlichen Schritte, von der Antragstellung bis zur Koordination mit den entsprechenden Einrichtungen, damit Sie sich auf Ihr Wohlbefinden konzentrieren können.



Ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei der Beantragung und Organisation dieser Pflegeleistungen behilflich zu sein. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben.




Die Kurzzeitpflege richtet sich an Personen, die vorübergehend intensive Pflege und Betreuung benötigen. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, während der Genesung von einer Krankheit oder zur Entlastung pflegender Angehöriger der Fall sein.

Ich stehe bereit, um Ihnen während dieser Phase eine liebevolle und fachkundige Betreuungseinrichtung zu vermitteln. In welcher sich die Pflegeperson gut aufgehoben fühlt.


Zur häuslichen Pflege gehört oft eine Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Pflegeversicherung unterstützt bauliche Maßnahmen oder Ausstattungen des Wohnumfelds von Pflegebedürftigen mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbständigkeit zu fördern.

Grundvoraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Maßnahmen müssen eine der drei Kriterien erfüllen: die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbständigkeit fördern.

Typische Beispiele für einen Umbau sind Treppenlifte, barrierefreie Duschen, Lichtschalteranpassungen und Türvergrößerungen.

Der Antrag muss 
vor den Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wichtige Infos sind u. a. Name, Adresse, Beschreibung der Maßnahme und Begründung ihrer Notwendigkeit.

Die Pflegekasse hat in der Regel drei Wochen für die Entscheidung über den Antrag. Bei Gutachten für dem MDK  verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

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